Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 122v [01]

Datierung: 28. Februar 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt Ritter Johan von Lewenstein zu seinem Rat und Hofgesinde an und überlässt ihm die Amtsburg Rheinstein.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die der Ritter Johan von Lewenstein, sein "lieber Getreuer"ihm erwiesen hat, nimmt ihn deshalb und aus besonderer Gnade zu seinem Rat und Hofgesinde an und überlässt ihm die Amtsburg Rheinstein (Voitsp(er)g). Für die Burghut überschreibt er ihm kraft dieser Urkunde 100 Gulden Geld am Zoll Ehrenfels (Erenfels). 50 Gulden werden am Tag Georgii [23. April] ausgezahlt und 50 Gulden am Martinstag [11. November]. Der Erzbischof weist den Zollschreiber in Ehrenfels an, das Geld entsprechend so lange auszuzahlen, bis der Erzbischof dies widerruft. Der Erzbischof verpflichtet sich, die Knechte auf der Umfassungsmauer (mantel) wie bisher zu bezahlen und zu verpflegen.

- Datum Wiesebaden in die Cineres anno domino ut supra [1392].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 122v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3417 (Zugriff am 23.04.2024)