Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

787 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 199.

StA Wü, MIB 12 fol. 109v [01]

Datierung: 8. Dezember 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Graf Walram und seine Ehefrau Bechte berichten dem römischen König Wentzel, König in Böhmen, dass sie dem Mainzer Erzbischof Konrad II. das Schloß Wiesbaden verpfändet haben.

Vollregest:

Graf Walram und seine Ehefrau Bechte schreiben an den römischen (romischen) König Wenzel (Wenczelslav), König in Böhmen (Bohemie), ihren "lieben gnädigen Herrn". Sie berichten, dass sie wegen ihrer Geldnot dem Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze), dem Erzkanzler des römischen Reiches in deutschen (dutschen) Landen, und dem Stift Mainz ihr Schloss (sloß) Wiesbaden samt allem Zubehör für 7.500 Gulden verpfändet haben und ihm zusätzlich erlaubt haben, 800 Gulden an dem Schloss zu verbauen. Da Wiesbaden vom Reich zu Lehen geht, bitten sie den König kraft dieser Urkunde um seine Zustimmung zu dieser Verpfändung. Er möge dem Erzbischof eine entsprechende, mit dem Majestätssiegel versehene Urkunde ausstellen. Graf Walram und Bechte kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltvil in Conceptione beate Marie virginis anno quo supra [1391].

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 109v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3402 (Zugriff am 19.04.2024)