Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 106 [01]

Datierung: 10. Dezember 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz überträgt den Brüdern Peter und Sifrid zum Paradise zwei kleine Engel, die Kaiser Karl ihrem verstorbenen Vater Sifrid auf dem Zoll zu Gernsheim überlassen hatte.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die der verstorbene Sifrid zum Paradise, ehemals Schöffe in Frankfurt (Franckinfurd), den erzbischöflichen Amtsvorgängern geleistet hat, die seine Söhne, die Brüder Sifrid und Peter (Pedir), nun ihm bzw. seinem Stift Mainz künftig leisten sollen. Aus diesem Grund überträgt er ihnen die beiden kleinen Engel (anglicisengilschin), die der verstorbenen römische (romischir) Kaiser Karl dem verstorbenen Sifrid auf dem Zoll Gernsheim überlassen hatte, nun den beiden Söhnen. Sie sollen die Zollgelder aus den beiden Engeln ungehindert vereinnahmen. Er gebietet den Gernsheimer Schreiber und Besehern, die Beträge entsprechend auszuzahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Dieppurg Dominica ante Lucie virginis anno Domini ut supra [1391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 106 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3396 (Zugriff am 19.04.2024)