Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 103 [02]

Datierung: 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz hat sich mit dem Ritter Eberhard von Buchenau, Amtmann zu Rotenberg, und dessen Sohn Eberhard bezüglich sämtlicher Forderungen geeinigt.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] hat sich mit dem Ritter Eberhard (Ebirhard) von Buchenau (Buchenaw), Amtmann zu Rotenberg (Rodinb(er)g) und dessen Sohn Eberhard bezüglich sämtlicher Forderungen geeinigt, die ihm im Dienst für ihn und seine Amtsvorgänger oder im Rahmen sein er Amtsführung bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Mainz ist ihm demnach 1.200 Gulden schuldig geblieben. 400 Gulden wollen der Erzbischof bzw. das Stift Mainz zur Zeit der kommenden Frankfurter Fastenmesse zahlen, 400 Gulden in der darauffolgenden Herbstmesse und die restlichen 400 Gulden zur Fastenmesse ein Jahr später.

Nicht enthalten in dieser Rechnung sieben Hengste und Pferde, nämlich ein Hengst des Fritze von Romrod (Romerade), ein Hengst des Fritze von Herde (Horde), ein Hengst des Eberhard von Altenberg (Aldenb(er)g), 2 Pferde des Gerlach von Recherade (Recer(ade)), 2 Pferde des Heinrich Schade und ein Pferd des Crafft von Bieberau (Byberaw) und der Sold, von dem der Ritter Eberhard mit gleven von diesem lesten virteil iaris gerett hat, nämlich 24 Geschock und 5 Geschock, die Elekt Konrad dem Otte von Liebenberg (Libenb(er)g) dafür geben muss, dass der die steinerne Kemenate des erzbischöflichen Provisors zu Erfurt bewahrt hat. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an. 

- Datum notat similem [1391 ipso die beati Sixti papae?] [a] 

Quellenkommentar:

[a] Sollte die nicht eindeutige Aussage zutreffen, wäre der Eintrag auf den 6. August zu datieren.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 103 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3394 (Zugriff am 28.03.2024)