Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 100v [01]

Datierung: 1391 [a]

Inhalt

Kopfregest:

Fritze von Westersteten vom Drachenstein, seine Ehefrau Agatha Buwen, und ihr gemeinsamer Sohn Fritzc bekennen, dass sie ihren Teil der Burg und des Ortes Drachenstein Erzbischof Konrad und dem Stift Mainz zu Mannlehen aufgetragen haben.

Vollregest:

Fritze von Westersteten vom Drachenstein (Drachinstein), seine Ehefrau Agatha Buwen, und ihr gemeinsamer Sohn Fritzc bekennen auch im Namen ihrer Erben, dass sie ihren Teil der Burg (veste) und des Ortes (dales) Drachenstein, nämlich ein Viertel von Burg und Ort, samt Zubehör, ihr Eigen, kraft dieser urkunde unwiderruflich Erzbischof Konrad und dem Stift Mainz (Mencze) zu Mannlehen aufgetragen haben. Sie sollen das Lehen für alle zeiten "mit truwen eiden und diensten" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Fritze hat den Lehnseid geleistet. 

Sollte er ohne Leibeslehnserben sterben, soll das Lehen auf ihre Tochter übergehen. Sollte er auch ohne Tochter sterben, geht das Lehen auf die rechten männlichen oder weiblichen Lehnserben über.

Das Lehen ist in jedem Fall ewiges Offenhaus für den Erzbischof und sein Stift. Der Erzbischof und seine Amtleute können sich daraus und in sie hinein zu allen Notwendigkeiten behelfen. Den Burginsassen darf dies aber nicht zum Schaden gereichen, Mainz muss seine Truppen auch auf eigene Kosten verpflegen. Mainz wird das Lehen schützen und schirmen wie andere Mannen und Burgmannen.

Fritze kündigt sein Siegel an. 

Quellenkommentar:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1391 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossturbuch.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 100v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3393 (Zugriff am 28.03.2024)