Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 102v [01]

Datierung: 6. August 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit dem Ritter Frank von Kronberg bezüglich aller Forderungen, die diesem in Dienst für Erzbischof und das Stift Mainz entstanden sind.

Vollregest:

Erzbischof Konrad von Mainz, Erzkanzler des Heiligen römischen (romischen) Reiches in deutschen (dutschen) Landen,[a] hat sich mit dem Ritter Frank (Francke) von Kronberg (Cronenberg) bezüglich aller Forderungen geeinigt, die diesem in Dienst für Erzbischof und das Stift Mainz (Mencze) bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Mainz will ihm einen großen freien alten Turnosen auf dem Zoll Ehrenfels (Erenfels) , den Mainz dort vom Reich besitzt, einräumen. Franke, seine Ehefrau Gertrud (Girtrud), ihre Erben bzw. der rechtmäßige Inhaber dieser Urkunden dürfen den Turnosen von jedem Fuder Wein und jeglicher Kaufmannschaft, die den Rhein hinauf oder herunter passiert, im üblichen Verhältnis so lange einnehmen, bis Mainz den Turnosen mit Zahlung von 3.000 Goldgulden auslöst. Der Lösungswunsch muss einen Monat vorher mündlich in Frankes Wohnort angekündigt werden. Erst mit erfolgter Zahlung erlischt das Recht Frankes, Zahlungen aus dem Turnosen zu vereinnahmen. Der Zollschreiber erhält hiermit entsprechende Anweisung. Alle anderen Urkunden Frankes sind hiermit ungültig, ausgenommen die Urkunde über das Truchsessenamt sowie über Mann- und Burglehen. Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard (Ebirhard) von Eppelborn (Yppelborn) und das Domkapitel geben ihr Einverständnis und kündigen das gemeine Kapitelsiegel an.

- Datum 1391 ipso die beati Sixti papae.

Quellenkommentar:

[a] Offiziell konnte sich Konrad erst seit dem 24, September 1391 als Erzbischof bezeichnen.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 102v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3384 (Zugriff am 28.03.2024)