Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 075 [02]

Datierung: 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass sein Vorgänger Erzbischof Adolf seinerzeit ein Viertel des Schlosses und der Stadt Rockenhausen dem Raugrafen Philipp [II.] Herr auf Alten- und Neuenbaumburg und dessen Ehefrau Anna verpfändet hat.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) seinerzeit ein Viertel des Schlosses (sloz) und der Stadt Rockenhausen (Rockenhusen) samt Zubehör dem Raugrafen (rug(re)ven) Philipp [II.] Herr auf Alten- und Neuenbaumburg (zu der alden und nuwen Beymburg) und dessen Ehefrau Anna (Annen) verpfändet hat. Den diesbezüglich ausgestellten Brief bestätigt Elekt Konrad kraft dieser Urkunde und kündigt sein Siegel an. 

Datum [1391]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1391 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 075 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3372 (Zugriff am 28.03.2024)