Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 074 [01]

Datierung: 1. Januar1391 - 31. Dezember 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bekennt, dass der Ritter Kraft von Hatzfeld und seine Söhne Guntram, Kraft und Wigand von Hatzfeld eine Urkunde gehabt haben über 1.800 Gulden, die er und das Stift Mainz ihnen schuldig sind.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt, dass seine »lieben Getreuen und Besondere« der Ritter Kraft (Crafft) von Hatzfeld (Hatsfelt) und seine Söhne Guntram, Kraft (Crafft) und Wigand von Hatzfeld eine Urkunde gehabt haben über 1.800 Gulden, die er und das Stift Mainz (Mencze) ihnen schuldig sind. Diese Urkunde haben sie verloren. Eingedenk der Dienste, die die Hatzfeld Mainz geleistet haben und künftig leisten sollen, einigt man sich darauf, dass der Erzbischof den Hatzfeld 1.300 Gulden zahlt, bevor Mainz die Burgen Mellnau (Elnhog) und Wetter samt ihrem Zubehör von den Hatzfeld lösen möchte. Sollten Quittungen auftauchen, aus denen hervorgeht, dass die 1.800 Gulden ganz oder teilweise bezahlt sind, wird dieser Betrag von den 1.300 Gulden abgezogen, die Quittung selbst aber ungültig. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- [Datumut supra [1391]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 074 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3368 (Zugriff am 20.04.2024)