Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 089 [01]

Datierung: 11. August 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei Wolff von Wunnenstein gen. Glißendewolf.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] schuldet mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard und des Domkapitels zu Mainz (Mencze) seinem „lieben getreuen“, der Wolff von Wunnenstein (Wunenstein) gen. Glißendewolf, dessen Erben bzw. dem, der diese Urkunde rechtmäßig innehat, 3.000 Goldgulden, die er ihm zum Wohle des Stiftes bar geliehen hat. Elekt Konrad wird das Geld am kommenden Martinstag [11. November] in einem Bereich von drei Meilen um Neckarsulm (Solmen) zurückzahlen.

Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel, das Domkapitel zur Bestätigung das große Kapitelsiegel an. 

- Datum Eltvil feria sexta post Laurencij martyri anno quo supra [1391]. [a]

Quellenkommentar:

[a] Der Eintrag ist mehrfach durchgestrichen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 089 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3362 (Zugriff am 19.04.2024)