Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 087v [02]

Datierung: 26. Juli 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz gewinnt Dietz von Thüngen als Burgmann in Orb.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] hat kraft dieser Urkunde Dietz von Thüngen (Thungen) als Burgmann in Orb (Orba) gewonnen. Er zahlt ihm 100 Pfund, Haller Währung, wie sie zu Orb gang und gäbe ist. Dafür hat er ihm bzw. seinen Erben 10 Pfund Heller auf dem erzbischöflichen Salzzins (zoden zinsen) zu Orb angewiesen, die Mainz zu jeder Fronfasten zustehen. Der Orber Keller soll das Geld jährlich am Martinstag [11. November] so lange auszahlen, bis Mainz dem Dietze 100 Pfund Heller ohne Abschlag auf einen Schlag ausbezahlt. Sind die 100 Gulden bezahlt, sollen Dietze oder seine Erben dem Stift 10 Pfund Heller Geld auf Eigengut, das Orb möglichst nahe liegt, beweisen und aufgeben, um sie von Mainz als Burglehen zurückzuempfangen. Sie werden das Lehen mit "truwen, eiden, sesßen und dinsten" verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Elekt Konrad behält sich seine Rechte, die des Stiftes sowie die der Mannen und Burgmannen an dem Lehn vor.

- Datum Aschaffenburg quarta post Jacobi [13]91

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 087v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3360 (Zugriff am 28.03.2024)