Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
787 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 161.
StA Wü, MIB 12 fol. 087v [01]
Datierung: 19. Juli 1391
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Die Ganerben von Lindheim bekennen, dass sie ihre Stadt dem Elekten Konrad und dem Stift Mainz auf ewig geöffnet haben.
Vollregest:
Die Ganerben von Lindheim (Lintheim) bekennen, dass sie ihre Stadt dem Elekten Konrad und dem Stift Mainz (Mencze) auf ewig geöffnet haben, sich aus der Stadt heraus und in sie hinein zu allen Notwendigkeiten zu behelfen. Diesbezüglich sind Urkunden ausgetauscht worden. Zum Ausbau der Stadt (sloßes) Lindheim zahlt Elekt Konrad ihnen 1.000 Gulden. Er hat ihnen 100 Gulden Jahresgülte auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) angewiesen, die an Weihnachten ausgezahlt werden sollen. Die Auszahlung gilt nicht als Abschlag, sondern erfolgt so lange, bis Konrad 1.000 Gulden auf einen Schlag bezahlt. Wird am Zoll mehr ausgezahlt, wird die Überzahlung [je 10 Gulden] von der Hauptschuld abgerechnet. Alle Gelder sollen an der Stadt (stad) verbaut werden.
- Der geben ist ut supra [Heppinheim quarta ante Marie Magdalene ... 1391].
Quellenkommentar:
[a] Der Revers der Lindheimer Ganerben dürfte am selben Tag wie die erzbischöfliche Urkunde, vielleicht auch kurz danach, ausgestellt worden sein.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Empfänger)
Ortsindex
- Lindheim : Stadt (Nennung)
- Lindheim : Burg (Nennung)
- Lahnstein : Zoll (Nennung)
- Heppenheim a.d.B. : Stadt (Heppenheim a.d.B.) (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Lindheim : Ganerbenschaft (Aussteller)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 087v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3356 (Zugriff am 28.03.2024)