Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 075v [01]

Datierung: 16. Januar 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz seinerzeit ein Viertel des Schlosses Rockenhausen dem Raugrafen Philipp II. Herr auf Alten- und Neuenbaumburg verpfändet hat. 

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) seinerzeit ein Viertel des Schlosses (sloz) Rockenhausen (Rockenhusen) samt Zubehör dem Raugrafen (rug(re)ven) Philipp [II.] Herr auf Alten- und Neuenbaumburg (zu der alden und nuwen Beymburg) und dessen Ehefrau Anna (Annen) verpfändet hat. Eine Rücklösung ist mit 600 Gulden möglich. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Sollte Raugraf Philipp das Schloss Rockenhausen ganz oder teilweise veräußern wollen, müsste er sicherstellen, das dem Römischen König, der Krone zu Böhmen (Beheim), dem verstorbenen Erzbischof Adolf, dem verstorbenen Herzog Ruprecht dem Älteren [von der Pfalz] kein Schaden daraus entstehen durfte. Elekt Konrad bestätigt kraft dieser Urkunde den Brief seines Amtsvorgängers.

- Datum Erenfels feria secunda ante Vincentii martyri [13]91.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 075v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3325 (Zugriff am 29.03.2024)