Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 065 [01]

Datierung: 1. Januar 1391 - 31. Dezember 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Rachtung zwischen Friedrich Graf zu Veldenz und Friedrich Vollrads.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt, dass Friedrich (Fridrich) Graf zu Veldenz (Veldencze) und sein »lieber Getreuer« Friedrich (Fridrich) Vollrads (Volrads) ihn gebeten haben, den zwischen ihnen herrschenden Streit und Krieg zu richten. So wurde folgende Rachtung vereinbart.

Der Streit ist geschlichtet. Ritter Friedrich von Vollrads und sein Sohn Griffenclae sollen dem Grafen für den Schaden, den sie ihm zugefügt haben, 20 Gulden binnen der nächsten acht Tage zahlen. Dazu sollen sie ihm nach Aufforderung mit 10 Mannen mit Glefen zwölf Meilen umb den Rhein, fünf in einer Frist von einem Monat, zweimal dienen innerhalb zwei Jahren. Geschehe es, dass ihnen während des Dienstes ein Saumpferd (pert) oder mehrere davon verloren gingen, muss Graf Friedrich nicht dafür aufkommen. Wird ihnen aber ein Schlachtross oder mehrere davon erschossen (geschossen) oder von den Feinden verletzt, muss Graf Friderich das, wie dies bei Dienern üblich ist, bezahlen. Sollten Ritter Friedrich und sein Sohn Griffenclae ihre Lehen vom Grafen empfangen, seine Mannen werden, sollen sie dies Lehen tragen, wie dies Gewohnheit ist.

Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum anno quod supra [1391]

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 065 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3316 (Zugriff am 19.04.2024)