Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 069v [02]

Datierung: 17. März 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz verleiht das Schloss Seebach auf Bitten Dithmar von Hansteins dessen Neffen Mertin, Sohn des Lupold von Hanstein.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt kraft dieser Urkunde, dass sein „lieber Getreuer“ Dithmar von Hanstein (Hainstein, Haynnstein) vor ihn getreten ist und ihn aufgefordert hat, ihm das Schloss (slozz) Seebach (Sebeche) samt Zubehör in Vormundschaft für Mertin (Mertyn), den Sohn seines Bruders Lupold von Hanstein leihen zu wollen. Elekt Konrad verleiht ihm „waz wir yme von rechtis wegen sollen lihen“, behält sich aber seine Rechte und die der Stiftsmannen an dem Gut vor.

- Datum Friczlar feria sexta ante Palmarum … 1391.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 069v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3307 (Zugriff am 19.04.2024)