Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 059 [01]

Datierung: 1390 [a]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Das Mainzer Domkapitel bestätigt, dass Konrad von Weinsberg einmütig zum Mainzer Erzbischof gewählt worden ist.

Vollregest:

[...Der Anfang der Abschrift fehlt mit fol. 023 und 023v [alte Paginierung]

Das Mainzer Domkapitel bestätigt, dass Konrad von Weinsberg (Winsperg) einmütig zum Mainzer Erzbischof gewählt worden ist, nachdem Erzbischof Adolf verstorben und das Stift Mainz (Mencze) nach Recht und Gewohnheit an das Domkapitel gekommen ist. Kraft dieser Urkunde gebietet (emphelen und heißen) das Domkapitel den Richtern, Officiaten, Amtleuten, Mannen, Burgmannen, Dienstmannen, Schultheißen, Bürgermeistern, Schöffen, Bürgern, Zöllnern, Kellern und allen geistlichen und weltlichen Untertanen, dem Konrad als Administrator, Vormund, Beschützer (montbar) und Provisor zu huldigen, zu geloben, zu schwören, gehorsam zu sein und zu gewarten, mit Schlössern, Landen, Leuten, mit allen Feldfrüchten, Gülten, Gefällen und Nutzungen an Gütern und Rechten des Stiftes Mainz, und dafür zu sorgen, dass andere Menschen im Erzstift dies auch tun. Sobald Elekt Konrad vom Papst bestätigt wird, sollen die genannten Personen dem Konrad als rechtmäßigen Erzbischof [erneut] Gefolgschaft und Gehorsam schwören.

Quellenkommentar:

[a] Konrad von Weinsberg ist am 27. Februar 1390 zum Mainzer Erzbischof gewählt worden (bis 24.9.1391 Elekt).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 059 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3283 (Zugriff am 28.03.2024)