Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 057 [03]

Datierung: 15. November 1390

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass Henne von Glimmental dem Wetzel Wiße, Herman Schutze von Nierstein und Henne von Ulfussheim verschiedene Weingärten in der Niersteiner Gemarkung verpfändet hat.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein Diener und "lieber Getreuer" Henne [von] Glimmental (Glime(n)tal) dem Wetzel Wiße, Herman Schutze von Nierstein (Nerstein) und Henne von Ulfussheim sowie alle deren Erben 19 mangrafft Weingärten, in der Niersteiner (Nyrsteyn, Nyrstein) Gemarkung gelegen, nämlich vier mangrafft zu Rodenbach neben Cuntze Fincken, fünf mangrafft an der wegelangen neben dem Gut der Kirche von Nierstein sowie 10 mangrafft an der obersteige neben dem Gut der Kirche von Nierstein, die genannten Güter sind Burglehen zu Nieder-Olm (Olmen), gegen Zahlung eines Geldzinses verpfändet (verschreben und verluhen) hat. Die drei Herren bzw. die rechtmäßigen Besitzer des Burglehens müssen dem Henne Glimmental jedes Jahr zu Weihnachten vier Pfund Geld bezahlen. Die Pfandnehmer sind verpflichtet, die Weingärten in redelichem buwe zu halten. Elekt Konrad gibt kraft dieser Urkunde seine Zustimmung zu der Verpfändung (verlihunge), behält sich aber die Rechte eines Erzbischofs und Stiftes, der Stiftsmannen und Burgmannen vor. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguntia feria tertia post diem beati Martini episcopi ... 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 057 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3277 (Zugriff am 28.03.2024)