Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 045 [02]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz und Domdekan Eberhard sowie das Domkapitel Mainz  teilen mit, dass der ehemalige Erzbischof Adolf seinerzeit dem Ritter Philipps von Gerhartstein erlaubt hatte, den mainzischen Berg Hahnenberg auszubauen.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] und Domdekan Eberhard sowie das Domkapitel Mainz (Mencze) teilen mit, dass der ehemalige Erzbischof Adolf seinerzeit dem Ritter Philipps von Gerhartstein erlaubt hatte, auf dem mainzischen Berg Hahnenberg (Haneberg) zu einer "burg unde festen" auszubauen. So war es damals in einer Urkunde verbrieft worden, in der [Erzbischof] Adolf die fleißigen Dienste anerkannte, die Philipps ihm und dem Stift Mainz erwiesen hat und künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hatte Adolf die Bebauung des Hahnenbergs erlaubt. Philipps durfte den Berg nach Belieben befestigen, die Burg aber ohne erzbischöfliche Zustimmung weder verkaufen, verpfänden noch in andere Hand geben. Philipps durfte auch nur solche Torhüter, Wächter oder Pförtner bestallen, die dem Erzbischof geschworen hatten, nach Philipps Tod nur solche Leuten Zugang zu gewähren, die diese Abmachung beschwören und zusichern, einem Mainzer Erzbischof und seinem Stift mit Burg Hahnenberg (Hanenberg) weiterhin zu gewarten. Elekt Konrad bestätigt diese Abmachung und kündigt sein Siegel an, ebenso Dekan und Kapitel das große Kapitelsiegel.

- Geben ...1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 045 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3256 (Zugriff am 19.04.2024)