Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 044v [02]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz verleiht Francke von Dorfelden jenes Burglehen, das ihm und dem Stift wegen des Todes des Conrad Marschalk auf Schloss Scheuerberg heimgefallen ist.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber getreuer" Francke von Dorfelden ihm und dem Stift Mainz (Mencze) geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade verleiht er ihm kraft dieser Urkunde jenes Burglehen, das ihm und dem Stift wegen des Todes des Conrad Marschalk auf Schloss (slose) Scheuerberg (Schurberg) heimgefallen ist. Dabei handelt es sich um ein jährlich anfallendes Fuder Weingeld aus der Kellerei Solms (Solme). Dieses Burglehen sollen Francke und seine Leibeslehnserben für Schloss Scheuerberg empfangen und "mit truwen und eyden" verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Sollte der Keller in Neckarsulm das Geld für ein Fuder Wein einmal nicht auszahlen, soll Francke das Geld denselben Geldquellen auf Scheuerberg entnehmen wie die anderen Burgmannen auf dem Schloss.

- Datum .. 1390.

In gleicher Form gab Franck für sich und seine Erben dem Mainzer Herrn einen Revers.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 044v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3254 (Zugriff am 28.03.2024)