Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 043 [01]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ruprecht Graf zu Nassau bekennt kraft dieser Urkunde, dass er mit dem Mainzer Domdekan Eberhard und dem Kapitel zu Mainz einen Burgfrieden im Schloss Wiesbaden und im dortigen Bezirk geschlossen hat. 

Vollregest:

- Littera revers(us)

Ruprecht (Rupprecht) Graf zu Nassau (Nassauwe) bekennt kraft dieser Urkunde, dass er mit dem Mainzer Domdekan Eberhard (Ebirhard) und dem Kapitel zu Mainz (Mencze) einen Burgfrieden im Schloss (sloße) Wiesbaden (Wesebaden) und im dortigen Bezirk (termenyen) geschlossen hat. Sie werden das Schloss wie zu Zeiten des Erzbischofs Adolf und seiner Amtleute schützen und schirmen. Diesbezüglich waren Urkunden ausgetauscht worden.

Sollten beide Parteien miteinander in Streit oder gar Krieg geraten, soll Graf Rupprecht von Wiesbaden und dem Burgfrieden aus der mainzischen Partei kein Schaden zufügen. Umgekehrt darf die Mainzer Partei Wiesbaden und seinen Burgfrieden nicht schädigen. Sollte Wiesbaden bedroht werden, wollen beiden Parteien das Schloss nach bestem Vermögen schützen und schirmen.

[Ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung der Abschrift in das Jahr 1390 ergibt sich aus ihrer Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 043 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3253 (Zugriff am 19.04.2024)