Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 040 [01]

Datierung: 27. Oktober 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz folgt einer Bitte des Egen Seman, dessen Neffen Eberhard und Herman Seman mit in sein, Egens, mainzisches Lehen zusetzen.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt, dass ihn sein "lieber Getreuer" Egen Seman gebeten hat, dessen Neffen (bruder sone) Eberhard (Ebirhard) und Herman Seman mit in sein, Egens, mainzische Lehen zusetzen. Eingedenk der treuen Dienste, die Egen geleistet hat, setzt Elekt Konrad die beiden "vettern" [!] in die auch für sie erblichen Mann- und Burglehen mit ein. Sie sollen die Lehen mit "truwen, diensten und eyden" verdienen, wie Mannlehen- und Burgmannenrecht sowie Gewohnheit dies besagen. Die Rechte der erzstiftischen Mannen und Burgmannen bleiben vorbehalten. Eberhard und Herman dürfen nichts gegen Mainz und seine Mannen unternehmen. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Maguntia in vigilia virorum Symonii et Jude appostolorum ... 1390.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 040 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3248 (Zugriff am 28.03.2024)