Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 043v [01]

Datierung: 23. August 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz schuldet Brune zu Brunenfels und Bernhard Nygebur, Bürger zu Frankfurt, 2.100 Goldgulden, Frankfurter Währung.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] schuldet seinen "lieben Getreuen" Brune zu Brunenfels und Bernhard (B(er)nhard) Nygebur, Bürger zu Frankfurt (Franckinfurd) bzw. deren Erben 2.100 Goldgulden, Frankfurter Währung. Die beiden haben das Geld für das Mainzer Stift aufgenommen und zur Schuldentilgung verwendet, die der ehemalige Erzbischof Adolf [von Mainz] gemacht hatte. Dafür dass die beiden Herren die Zahlung der 2.100 Golddulden und 21 Gulden jährliche Rente übernehmen, weist ihnen Elekt Konrad mit Einverständnis des Mainzer (Mencze) Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels, zwei freie ledige große Turnosen am erzbischöflichen Zoll Lahnstein (Lanstein) an. Diese fallen anteilmäßig von jedem Fuder Wein und von anderer Kaufmannschaft an, die den Rhein (Rin) hinauf und stromab geführt werden. Diese Gelder dürfen sie auf Abschlag so lange einnehmen, bis die Schuld getilgt ist. Über jede Geldentnahme ist eine Quittung auszustellen. Ist das Geld zurückbezahlt, fallen die zwei Turnosen wieder an Mainz zurück, wird diese Urkunde ungültig.

Elekt Konrad gibt dem jeweiligen Zollschreiber in Lahnstein mit dieser Urkunde Anweisung, die Gelder aus den beiden Turnosen entsprechend auszuzahlen. Mainz wird keinen neuen Zollschreiber verpflichten, der diese Abmachung nicht vorher eidlich bezeugt hat. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an. Domdekan Eberhard und das Kapitel geben ihr Einverständnis und kündigen das große Kapitelsiegel an.

- Datum in vigilia beati Bartholomeus appostoli ... 1390.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 043v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3240 (Zugriff am 20.04.2024)