Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 042 [02]

Datierung: 23. August 1390

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz gibt dem Reinhard zum Humbracht, erzbischöflichem Schultheiß in Mainz, 45 mit Steinen besetzte Goldringe zum Pfand für 400 Mainzer Goldgulden, die Reinhard ihm geliehen hatte. 

Vollregest:

L(itte)ra Reinhardi zum Humbrecht sup(er) quadringent(is) flor(enis)

[Elekt] Konrad [von Mainz] schuldet dem Reinhard zum Humbracht, erzbischöflicher Schultheiß in Mainz (Mencze), seinem "lieben Getreuen" 400 Goldgulden, Mainzer Währung, die er ihm bar geliehen hat. Dafür hat Konrad ihm für 45 mit Steinen besetzte Goldringe zu Pfand gegeben, namentlich zwei Goldringe, jeder mit einem großen Saphir (Saphire), fünf Goldringe, jeder mit einem Saphir (Saphire), einen Goldring mit einem großen Diamant (dyamand), einen Goldring mit einem großen Rubin (Robin), einen anderen mit einem Diamant (dyamende), einen Goldring mit einem Rubin sowie fünf Goldringe, jeder mit einem Ballasam (ballaz) besetzt.

Die oben genannten 400 Gulden will Elekt Konrad am Bartholomeustag 1391 [24. August] zurückzahlen. Sollte dies nicht geschehen, kann Reinhard die Ringe bei Christen oder Juden veräußern. Erzielt er beim Verkauf einen Betrag, der über 400 Gulden liegt, muss er den Überschuss dem Stift Mainz aushändigen. Sollte der Verkauf aber weniger einbringen, muss Mainz den Differenzbetrag aus anderen Geldquellen nachschießen.

- Datum in vigilia beati Bartholomei appostoli ... 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 042 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3239 (Zugriff am 18.04.2024)