Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 047v [01]
Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass der Ritter Gotschalg von Buchenau ihn als "mompar" gebeten hat, ihn [als Lehnsträger] seiner Ehefrau Anne von Seebach mit den dafür vorgesehenen Lehen zu belehnen.
Vollregest:
[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass der Ritter Gotschalg von Buchenau (Buchenauwe) vor ihm erscheinen ist und ihn als "mompar" gebeten hat, [als Lehnsträger] seiner Ehefrau Anne von Seebach (Sebeche) mit den dafür vorgesehenen Lehen zu belehnen. Elekt Konrad bestätigt dies, behält sich aber die Rechte des Erzstiftes an den Lehen vor.
- Anno ut supra [1390].
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
- Buchenau: Gottschalk von (Empfänger)
- Seebach: Anna von (Nennung)
Körperschaften
- Seebach [Dorla] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 047v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3237 (Zugriff am 25.04.2024)