Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 047v [01]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass der Ritter Gotschalg von Buchenau ihn als "mompar" gebeten hat, ihn [als Lehnsträger] seiner Ehefrau Anne von Seebach mit den dafür vorgesehenen Lehen zu belehnen. 

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass der Ritter Gotschalg von Buchenau (Buchenauwe) vor ihm erscheinen ist und ihn als "mompar" gebeten hat, [als Lehnsträger] seiner Ehefrau Anne von Seebach (Sebeche) mit den dafür vorgesehenen Lehen zu belehnen. Elekt Konrad bestätigt dies, behält sich aber die Rechte des Erzstiftes an den Lehen vor.

- Anno ut supra [1390].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 047v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3237 (Zugriff am 25.04.2024)