Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 054v [01]

Datierung: 28. April 1390

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz hat sich mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard von Eppelborn und des Mainzer Domkapitels mit dem Ritter Eberhard von Sponheim und Conrad von Randeck wegen der Burg Nieder-Olm geeinigt.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und des Mainzer (Mencze) Domkapitels mit dem Ritter Eberhard (Ebirhard) von Sponheim (Spanheim) und Conrad von Randeck (Randecke) wegen der Burg Nieder-Olm (slosses ... Olmen) geeinigt. Elekt Konrad schuldet ihnen 500 Gulden, Mainzer Währung, die er ihnen kraft dieser Urkunde auf den Zoll zu Ehrenfels (Erenfels) verschreibt. An den kommenden Fronfasten will er 125 Gulden zurückzahlen, danach zu jeder darauffolgenden Fronfasten jeweils 125 Gulden. Sind die 500 Gulden bezahlt, ist diese Urkunde zurückzugeben. Zollschreiber Heinrich bzw. dessen Amtsnachfolger erhalten Anweisung, die so vereinbarten Zahlungen zu ermöglichen.

Der Elekt kündigt sein Siegel an, das Domkapitel kündigt das große Kapitelsiegel ab.

- Datum ipsadie beati Vitalis 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 054v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3228 (Zugriff am 29.03.2024)