Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 048 [01]

Datierung: 16. März 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johan Graf zu Nassau bekennt, dass Dompropst, Domdekan und das Mainzer Domkapitel sich mit ihm bezüglich sämtlicher Forderungen geeinigt haben, die ihm seit der Zeit des Erzbischofs Adolf bis auf den heutigen Tag entstanden sind. 

Vollregest:

L(itte)ra revers(us) sup(er) p(rae)sript(is) CCCC flor(enis).

Johan Graf zu Nassau (Nassauwe) bekennt, dass Dompropst Endres [von Brauneck], Domdekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Mainzer (Mencze) Domkapitel sich mit ihm bezüglich sämtlicher Forderungen, Schulden, Verluste, Kosten und Schäden geeinigt haben, die ihm zur Zeit des ehemaligen Erzbischofs Adolf bzw. veranlasst durch das Domkapitel bis auf den heutigen Tag entstanden sind. Das Domkapitel wird ihm 400 Gulden bezahlen. Johanns Einnahmen aus den zwei Turnosen am Zoll Gernsheim (Giernsheim) bleiben davon gänzlich unberührt.

Abgesehen von diesen Verpflichtungen, spricht der Graf das Erzstift Mainz von allen Forderungen in dieser Sache frei. Hat er sein Geld bekommen, wird er die Turnosen sofort zurückgeben.

Graf Johan kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Maguntie feria quarta post Dominicam Letare ... 1390].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 048 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3225 (Zugriff am 20.04.2024)