Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 050 [01]

Datierung: 4. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Conrad Rheingraf zu Rheingrafenstein bekennt für sich und seine Erben, dass er seinen Teil des Dorfes und Gerichtes Windsheim dem Elekten Konrad von Mainz, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz verpfändet hat. 

Vollregest:

Conrad Rheingraf (Ring(re)ve) zu Rheingrafenstein (Ring(re)venstein) bekennt für sich und seine Erben, dass er seine Teil des Dorfes und Gerichtes Windsheim (Wininsh(eim)) dem [Elekten] Konrad [von Mainz], seinen Amtsnachfolgern und dem Stift [Mainz] für bereits bezahlte 400 Gulden verpfändet hat. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden. Sollte einer seiner rheingräflichen "Neffen" die Herrschaft Rheingrafenstein erringen, muss er auf Verlangen binnen 14 Tagen bezüglich der Pfandschaft einen versiegelten Bestätigungsbrief ausstellen. Geschieht dies nicht, muss sich Rheingraf Conrad auf mündliches und schriftliches Verlangen des Elekten Konrad binnen 14 Tagen in eine ihm angewiesene öffentliche Herberge in Bingen begeben und dort so lange Einlager (giselswise) halten, bis die Urkunde ausgestellt ist. Rheingraf Conrad verspricht, alle Abmachungen unverbrüchlich einzuhalten.

- Datum ut supra [Anno 1390 ipso die beate Barbare virginis].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 050 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3224 (Zugriff am 18.04.2024)