Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 052v [01]

Datierung: 5. März 1390

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Domdekan Eberhard von Eppelborn und das Mainzer Domkapitel bestätigen die Gesetze und Gnadenerweise, die der verstorbene Erzbischof Heinrich von Mainz den Bürgern zu Aschaffenburg gegeben hat.

Vollregest:

[Der Mainzer] Domdekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Mainzer (Mentze) Domkapitel bestätigen kraft dieser Urkunde die Gesetze und Gnadenerweise, die der verstorbene Erzbischof Heinrich von Mainz zum Wohl des Stiftes den Bürgern zu Aschaffenburg (Aschaffinburg) gegeben und darüber versiegelte und vom Domkapitel bestätigte Urkunden ausgestellt hat.

Darin hatte Erzbischof Heinrich, Erzkanzler des Heiligen römischen (romischen) Reiches in deutschen Landen], bestätigt, dass er mit Zustimmung des Custos Henne [Johann von Rieneck] und des Mainzer Domkapitels verfügt hat, dass alle Kleriker und Laien, geistliche wie weltliche, adlig oder unadlig (edel odir unedel), die solche Güter besitzen oder gewinnen, die vorher als bedepflichtige Güter Aschaffenburger Bürgern oder anderen Untertanen gehört haben, diese Bede nun weiter zahlen müssen, da die Bedepflicht auf dem Gut ruht. So ist es auch in anderen erzbischöflichen Orten üblich. Erzbischof Heinrich nimmt alle die von dieser Bestimmung aus, die von ihm bzw. seinen Amtsvorgängern von dieser Bedepflicht befreit worden sind. Er und das Domkapitel kündigen ihre Siegel an.

- Datum 1347 ipsa die sancti Petri Kathedra [22.2.1347]

Domdekan Eberhard und das Domkapitel bestätigen aus besonderer Gunst zum erzbischöflichen sloz Aschaffenburg diese Bestimmung, behält sich die Rechte des Stiftes und des Klerus vor, und kündigt das große Kapitelsiegel an.

- Datum 1390 sabbato post Dominicam qua cantatur Reminiscere.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 052v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3220 (Zugriff am 28.03.2024)