Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

339 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 228.

StA Wü, MIB 11 fol. 150v [01]

Datierung: 25. Januar 1388

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf nimmt Güter des Heinrich von Montfort als Pfand.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] bestätigt, dass Heinrich von Montfort (Monfurd) ihm seine Dörfer Duchroth (Rode) und Oberhausen (Obernhuß) und seinen Teil zu Montfort (Monfurd) samt Zubehör und Hörigen (armenlude) und alles, was er auf der Seite des Rheines (Rynes), auf der Monfort liegt, besitzt, für 200 Gulden verpfändet hat. Der Erzbischof und sein Stift sollen das genannte Gut samt Nutzungen und Gefällen innehaben. Der Erzbischof sagt zu, die Hörigen nicht zu schatzen, denn ihm stehen Atzung, Fuhrdienste, Lagerung, Fastnachtshühner zu, und auch darüber hinaus mit nichts zu beschweren. Heinrich und die Seinen sollen in einem Viertel der Pfandschaft "sitzenbleiben". Die Eigentümer können die Pfandgüter jederzeit mit 200 Gulden zurücklösen.
- Datum Bingen in die Conversionis sancti Pauli ... 1388.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 150v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7 (Zugriff am 25.04.2024)