Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 119v [02]

Datierung: 14. Juli 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt als Lehnsherr eine Vergabe des Heinrich von Hattstein.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf bekennt, dass sein »lieber Getreuer« Heinrich von Hattstein (Hatzstein) nach des Landes Recht und Gewohnheit dem Johan von Rüdigheim (Rudenkeim) genannt Jungen, seinem Schwiegersohn (dochterman), 800 Gulden auf seinem Teil des Wein- und Kornzehnten bewiesen hat. So besagt es die nachfolgend inserierte Urkunde [vom 10. Juli 1387].

Darin bestätigt Heinrich, dass er seinem Schwiegersohn Johan von Rüdigheim dem Jungen nach des Landes Recht und Gewohnheit 800 schwere Goldgulden, Frankfurter (Franckenfurter) Währung, angewiesen hat, und zwar auf seinem Teil des halben Weinzehnten zu Auerbach (Urbach) und zu Zwingenberg (Tzwingenburg) und auf seinem Teil des dortigen halben Kornzehnten und seinem Teil des dortigen kleinen (cleynen) Zehnten.

Dies geschieht mit Willen und Wissen des Mainzer Erzbischofs Adolf und des Mainzer Stiftes, des Lehensherrn, und mit Zustimmung des Henne von Bensheim, seines Vettern, der dort Ganerbe ist.  - Datum 1387 feria quarta ante festum Margarete virginis.[10. Juli 1387]

Erzbischof Adolf gibt nun kraft dieser Urkunde als Lehnsherr und aufgrund der Bitte des Henne seine Zustimmung, behält sich aber die Rechte eines Erzbischofs und seines Stiftes vor.

Datum Gernsheim in crastino beate Margarete virginis ... 1388.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 119v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/40 (Zugriff am 28.03.2024)