Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 119v [01]

Datierung: 10. Juli 1387

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von Hattstein bestätigt, dass er seinem Schwiegersohn Johan von Rüdigheim Geld angewiesen hat.

Vollregest:

Heinrich von Hattstein (Hatzstein) bestätigt, dass er seinem Schwiegersohn Johan von Rüdigheim dem jungen nach des Landes Recht und Gewohnheit 800 schwere Goldgulden, Frankfurter (Franckenfurter) Währung, angewiesen hat, und zwar auf seinem Teil des halben Weinzehnten zu Auerbach (Urbach) und zu Zwingenberg (Tzwingenburg) und auf seinem Teil des dortigen halben Kornzehnten und seinem Teil des dortigen kleinen (cleynen) Zehnten.

Dies geschieht mit Willen und Wissen des Mainzer Erzbischofs Adolf und des Mainzer Stiftes, des Lehensherrn, und mit Zustimmung des Henne von Bensheim, seines Vettern, der dort Ganerbe ist.

Datum 1387 feria quarta ante festum Margarete virginis.[a]

Quellenkommentar:

[a] Inseriert in eine Urkunde Erzbischof Adolfs von Mainz vom 14.7.1388.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 119v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/39 (Zugriff am 20.04.2024)