Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 049v
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
MIB 11 fol. 49v-50
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Eberhard von Eppstein des jüngste verkauft dem Kloster Eberbach Güter im Dorf Weilbach.
Vollregest:
Eberhard der jüngste von Eppstein bestätigt, dass er aus einer Notlage heraus alle die Güter, die ihm und den Mombern seines minderjährigen Bruders Gottfried, von seines Bruders wegen in dem Dorf und in der Gemarkung zu Weilbach (nydern willenbach) gehören, den Geistlichen, dem Abt und Konvent zu Eberbach, grauer Orden, im Mainzer Bistum gelegen, mit allen Freiheiten und allem Zubehör verkauft hat.
Die Güter hatten seine Altvorderen seit den Tagen des Hene [?] von Eppstein von alters her besessen und hergebracht. Der Verkauf mit Halm und Mund ist geschehen an dem Gericht des Dorfes Weilbach vor Schultheiß und Dingleuten. Eberhard verzichtet kraft dieses Briefes auch im Namen seiner Erben zugunsten des Klosters auf alle Güter.
Er verspricht, alle getroffenen Bestimmungen unverbrüchlich einzuhalten.
Er kündigt sein Siegel an.
Geg. 1351 an dem nesten suntage nach dem heligen pfingestage.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Eppstein: Gottfried von (Nennung)
- Eppstein: Eberhard von (Aussteller)
- Eppstein: Hene [?] von (Nennung)
Ortsindex
- Weilbach [Flörsheim] : Ort (Nennung)
- Eberbach : Kloster (Nennung)
Körperschaften
- Weilbach [Flörsheim] : Gericht (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 049v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3178 (Zugriff am 22.06.2025)