Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 226v [02]

Datierung: 1. Januar 1389 - 31. Dezember 1389

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verschreibt den Rittern Friedrich und Rudolf von Sassenhausen ein Mannlehen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die seine „lieben Getreuen“, die Ritter Friedrich (Friderich) und Rudolf (Rudolff) von Sassenhausen (Sassinhusen), ihm und dem Stift Mainz (Mencze) bisher geleistet haben und künftig noch leisten sollen. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er den Brüdern und ihren Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde 15 Mark Geld, je 36 Schillinge auf die Mark gerechnet, zu einem rechten Mannlehen verschrieben. Das Geld wird jährlich am Martinstag [11. November] am Zoll Ehrenfels (Erenfels) durch den dortigen Zollschreiber ausgezahlt. Die Sassenhausen sollen das Mannlehen mit eyden truwen und dinsten verdienen, wie das erzstiftisch-mainzische Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. In dem Geldbetrag sind die vier Mark enthalten, die sie von ihm und seinem Stift bisher aus dem Steueraufkommen (sture) und der Bede in Dieburg (Dipurg) bekommen haben.

Anno 1389.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 226v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3139 (Zugriff am 23.04.2024)