Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 236 [02]

Datierung: 1. Januar 1389 - 31. Dezember 1389

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz und das Stift Mainz schulden Bürgermeister und Rat zu Mainz 2.000 Gulden, Mainzer Währung.

Vollregest:

L(ite)ra data mag(ist)ri civiu(m) et consilio civitat(is) Maguntin(ensis) sup(er) 2.000 floren(is) - Meintz schuld(en) [b]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] und das Stift Mainz (mencze) schulden Bürgermeister und Rat zu Mainz (Mencze) 2.000 [!] Gulden, Mainzer Währung, die die Stadt ihm zum Nutzen des Stiftes geliehen hat. Der Erzbischof will das Geld in zwei Raten zurückzahlen, 500 [!] Gulden am kommenden Martinstag [11. November], die anderen 500 [!] Gulden genau ein Jahr später.

Zur Sicherheit setzt der Erzbischof Bürgen: seinen Siegler in Mainz Ospertus, die beiden Zollschreiber Gerlach in Lahnstein (Lanstein) und Heinrich in Ehrenfels (Erenfels) sowie Rudolf, den Beseher zu Gernsheim.

Hat Mainz seine jeweilige Zahlung 14 Tage nach dem ausgemachten Termin noch nicht geleistet, kann der Rat das Geld bei Christen oder Juden leihen, Mainz wird dann die fällige Zahlung binnen eines Monats vornehmen. Geschieht dies nicht, können die Gläubiger die Sachwalden auffordern, sich unverzüglich nach Mainz in eine ihnen vom Rat angewiesene öffentliche Herberge zu begeben und dort so lange zu verweilen, bis das ausstehende Geld samt möglicher im Mahnverfahren entstandener Kosten bezahlt ist.

Der Erzbischof sichert zu, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten. Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und versprechen, gute Bürgen zu sein und nichts gegen die Abmachung zu unternehmen oder unternehmen zu lassen. Sie kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen.

[ohne Datum]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1389 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

[b] Die deutsche Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 236 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3138 (Zugriff am 28.03.2024)