Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 221v

Datierung: 1. Januar 1390

Quelle

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Wetzelon dem Älteren vom Stein und seinem Sohn Johann wird eine Urkunde über 20 Florentiner Gulden ausgestellt. 

Vollregest:

In gleicher Weise [wie am 9. Januar 1390 dem Grafen Ulrich von Hohnstein] wurde dem Ritter Wetzelon (Witzeloin) dem Älteren vom Stein (Steyne) [Bischofsstein] und seinem Sohn Johann (Joh(ann)) eine Urkunde über 20 Florentiner Gulden ausgestellt. [Das Geld wurde im Erfurter Vorwerk ausbezahlt. Löst Erzbischof Adolf von Mainz die Gülte mit 200 Gulden ab, sollte der Ritter bzw. seine Erben Eigengut im Wert von 20 Gulden dem Erzstift zu Lehen auftragen].

- Datum Erfordie in die Circumcisionis Domini 1390.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 221v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3128 (Zugriff am 19.04.2024)