Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 222 [01]

Datierung: 11. Juli 1389

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bürgermeister, Richter, der Rat und die Bürgerschaft der Stadt Weinsberg geloben, Erzbischof Adolf von Mainz in Zukunft gehorsam sein zu wollen.

Vollregest:

Bürgermeister, Richter, der Rat und die Bürgerschaft der Stadt Weinsberg (Winsperg) bestätigen für sich und ihre Nachkommen, dass sie wegen "solichem schaden, brant, name [Raub] unde smatheid [Schmach]", die sie dem Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) und seinem Stift angetan haben, und es fast zum Krieg gekommen wäre, von den Räten der Städte Mainz, Worms und Speyer mit dem Erzbischof geschlichtet werden. Die Weinsberger geloben dem Erzbischof, ihm in Zukunft hold und gehorsam zu sein und ihm "mit porten mit tornnen unde erkern" zu gewarten. Der Erzbischof und seine Amtleute können Weinsberg nach Belieben betreten und wieder verlassen.

Die Stadt will dem Erzbischof in Zukunft, so lange er lebt, jedes Jahr am Sonntag Letare [28. März] 200 Goldgulden bezahlen. Nach Adolfs Tod können sie die weiterhin fällige Jahresgülte ablösen, wenn sie 7.000 Goldgulden in einer erzstiftischen Burg zwei "auwe" um Weinsberg gelegen, bezahlen. Die Stadt will die Rechte und Freiheit der Burg Weinsberg garantieren. Der Erzbischof und die Stadt kündigen ihre Siegel an.

- Datum Dominica psot Kyliani [a] martiris 1389.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 222 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3120 (Zugriff am 28.03.2024)