Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 224v

Datierung: 30. Mai 1389

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz schlichtet einen Streit zwischen den Geistlichen Otte von Scharfenstein, Propst in Hoechst, auf der einen, und Wernher Ruge, Zinsmeister von St. Alban, auf der anderen Seite.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] bekundet seinen Wunsch, dass sein Kloster St. Alban (Albane) zu Mainz (Mencze) in Frieden und Seligkeit verharren möge und er es nicht gerne sieht, dass es wegen der Wahl (electie), die in der Abtei geschehen ist, Schaden erleidet. Deshalb hat er zwischen den Geistlichen Otte von Scharfenstein (Scharpinstein), Propst in Hoechst (Hoeste), auf der einen, und Wernher Ruge, Zinsmeister von St. Alban auf der anderen Seite auf Wunsch beider Parteien in folgender Weise geschlichtet. Otte soll in der Abtei verbleiben und wenn er vom Heiligen Stuhl in Rom (Rome) konfirmiert wird oder neu bestallt (versehen) wird, soll Wernher Ruge die Propstei in Höchst behalten (werden). Niemand vom Konvent in St. Alban darf ihn dann daran hindern. Der Konvent soll auch dem Papst in Rom schriftlich bitten, dass Wernher die Propstei behält bzw. neu bekommt. Bis dahin nimmt Wernher die Pflichten und Rechte der Propstei wahr. genießt deren Einkünfte und darf auch Gerätschaften wie Pflüge, Geschirre usw., die zum Hoechster Hofgut gehören, benutzen. Alles soll vorerst so bleiben, wie es an dem Tag war, als Abt Heinrich starb.

- Datum Utenheim Dominica proxima post diem Ascensio Domini 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 224v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3118 (Zugriff am 29.03.2024)