Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 199 [01]

Datierung: 21. Oktober 1389

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei dem Ritter Friedrich von Reifenberg und dessen Ehefrau Luckarde.

Vollregest:

L(itte)ra data Frid(er)ico de Riffenb(er)g militi et Lucard(en) ei(us) uxo(r) sup(ra) CCIIc florenis. Verschribung Reiffenb(er)g gegeben uber 2200 f(lorenis)[a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] schuldet dem Ritter Friedrich (Frideriche) von Reifenberg (Riffenberg), seinem »lieben Getreuen«, dessen Ehefrau Luckarde und allen ihren Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 2.200 gute schwere kleine Gulden, Frankfurter (Franckinfurt) Währung. Das Geld hat der Ritter der Erzbischof zuvor zum Nutzen des Mainzer Stiftes bar ausgezahlt.

Erzbischof Adolf will - beginnend am kommenden Johann Baptistentag [24. Juni], der zwischen den Hochzeiten unserer Frauen in der alten Messe zu Frankfurt liegt - vier Jahre lang jährlich 220 Gulden bezahlen. Danach zahlt Mainz jedes Jahr am Martinstag [11. November] 220 Gulden, so lange die Hauptschuld noch aussteht. Das Geld wird aus dem Zoll in Lahnstein (Lanstein) angewiesen und in Reiffenberg oder Idstein (Edichstein) ausgehändigt. Der Erzbischof gibt dem Lahnsteiner Zollschreiber entsprechende Weisung.

Zu Geiseln setzt der Erzbischof seinen Bruder Graf Walram von Nassau (Nassauwe), Johan Herrn zu Limburg (Lympurg), Eberhard Herr zu Eppstein (Eppenstein), den Mainzer Domherrn und Kämmerer Konrad (Claes) vom Stein (Steyne), Wernher Knebel, Domherr in Mainz (Mencze), Damme von Praunheim (Prumheim), Philipp von Gerhardstein (Gerhartstein), Wilderich von Vilmar genannt von Delkelnheim, Eberhard (Ebernhard) Strumpel von Schwalbach (Swbeh)[?], Hermann von Karben, alle Ritter, sowie Henne von Delkenheim (Delkelnheim).

Als Bürgen werden gesetzt: Johan von Reiffenberg, Heinrich Groschlag (Graslock), Rudolf (Rudolppen) von Sassenhausen, Sifrid von Lindau (Lindauwe, Lyndauwe), Frank (Francken) von Kronberg (Cronenberg), Diderich von Praunheim (Prumheim), Ritter, Friderich von Delkelnheim, Gorge von Sulzbach (Soltzbach), Hartmut (Hartmud) von Kronberg, Ruprecht Ulner und Henne von Reiffenberg. [b]

Kommt Mainz in Zahlungsverzug können die Gläubiger die Geiseln und Bürgen schriftlich oder mündlich mahnen. Die Geiseln müssen dann persönlich in Reiffenberg oder Idstein (Edtstein) [c] jeder zusammen mit zwei Knechten und Pferden zum Einlager einreiten. Die Bürgen entsenden jeder einen Knecht und ein Pferd. Dort müssen sie sich so lange aufhalten, bis den Gläubigern Genüge geschieht. Ausfallende Pferde müssen unverzüglich ersetzt werden. Stirbt ein Bürge oder eine Geisel oder geht außer Landes, muss Erzbischof Adolf auf Mahnung binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz schaffen. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Geiseln und Bürgen so lange einreiten. Die Gläubiger können das ausstehende Geld dann auf Kosten des Erzbischofs bei Juden oder Christen ausleihen.

Wird diese Urkunde in irgendeiner Weise beschädigt, bleibt ihr Inhalt dennoch gültig. Der Erzbischof verspricht seinen Bürgen und Geisel, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten.

Erzbischof Adolf kündigt sein Siegel an, ebenso die Bürgen und Geiseln. Sie geloben, gute Bürgen und Geiseln zu sein, sich nicht gegenseitig zu entschuldigen und alle Bestimmungen unverbrüchlich einzuhalten.

- Datum Aschaffenburg ipso die Undecim Millium Virginum ... 1389.[d]

Quellenkommentar:

[a] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

[b] Es folgt gestrichen: und Henne Brendeln von Hohenberg (Hoenb(er)g).

[c]Darunter gestrichen „Erginstein“.

[d] Die usprüngliche Datumsangabe“der geben ist zu Binge … 1385 des nesten Sundages nach sand Mertins dage…“ ist durchgestrichen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 199 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3111 (Zugriff am 16.04.2024)