Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 204v [02]

Datierung: 19. Januar 1389

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Lehensanzeige Engelhards von Rosenberg.

Vollregest:

Quitan(cie) Engilhardi de Rosenb(er)g et Eb(er)h(ar)di filij suj - Rosenbergs schuld [a]

Engelhard (Engilhard) von Rosenberg und sein Sohn Eberhard (Ebirhhard) bekennen auch im Namen ihrer Erben, dass ihr »ieber gnädiger herr« Erzbischof Adolf [von Mainz] sich mit ihnen bezüglicher aller Schulden, Kosten, Zinse (schaden), Verluste, Aufwendungen für Nahrung (zerunge) und verlorenen Hengste und Pferde, verpfändeter Burg- oder Mannlehen usw., mögen sie auch aus der Zeit der Amtsvorgänger des Erzbischofs herrühren, abschließend geeinigt hat. Alle Forderungen sind mit dem heutigen Tag abgegolten. Alle Urkunden, die irgendwelche Ansprüche und Forderungen enthalten, sind hiermit ungültig. Die Rosenberg besitzen lediglich als mainzische Lehen 20 Pfund Geld zu Boxberg, sechs Pfund zu Bischofsheim und vier Pfund auf der Kellerei in Dürn. Dies habe er, Engelhard, dies dem Erzbischof angezeigt hat. Die Rosenberg kündigen ihre Siegel an.

- Datum feria tertia proxima post diem sancti Anthonij confessoris 1389

Quellenkommentar:


Fußnotenapparat:

[a] Die deutsche Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 204v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3105 (Zugriff am 19.04.2024)