Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 204 [01]

Datierung: 19. Januar 1389

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Engelhard von Rosenberg bekennt, dass ihm Erzbischof Adolf von Mainz sein Lehen, eine jährliche Gülte auf der erzbischöflichen Kellerei in Dürn, gebessert hat.

Vollregest:

Rev(er)ß l(ite)re p(re)cedent(e)

Engelhard (Engilhard) von Rosenberg bekennt auch im Namen seiner Erben, dass ihm Erzbischof Adolf [von Mainz] aus besonderer Gnade sein Lehen, eine jährliche Gülte in Höhe von vier Pfund, Dürner Währung, auf der erzbischöflichen Kellerei in Dürn (Durn) gebessert hat, worüber er eine Urkunde erhalten hat. Er muss das Lehen mit "truwe(n) globeden eyde(n) und dienste(n)" verdienen, wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit besagen. Mainz kann das Mannlehen jederzeit mit Zahlung von 40 Pfund ablösen. Er wird dann 4 Pfund auf Eigengut, das in der Nähe anderer mainzischer Besitzungen liegen soll, beweisen und auflassen, um es zu den gleichen Bedingungen fortan als mainzisches Mannlehen zu verdienen. Engelhard kündigt sein Siegel an.

- Datum Bischoffesheim feria tertia proxima post diem sancti Anthonij confessoris 1389.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 204 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3103 (Zugriff am 19.04.2024)