Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 192v [01]

Datierung: 1. Januar 1388 - 31. Dezember 1388

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ulrich von Hutten öffnet dem Mainzer Erzbischof Adolf das Schloss Steckelberg.

Vollregest:

Ulrich vom Hotten
ex p(ar)te castri Stechelnb(er)g.
Wie Hutten Meintz
Stachelnberg geoffnet. [a]

Ulrich von Hutten (Hotten) bekennt für sich und seine Erben im Schloss (sloße) Steckelberg (Stechelnb(er)g) [ö Vollmerz, nö Ramholz], dass er aus der Burg dem Mainzer Erzbischof Adolf keinen Schaden zufügen will. Steckelberg soll auf ewig Offenhaus des Erzbischofs und seines Stiftes bleiben. Mainz kann sich aus der Burg heraus und in sie hinein jederzeit und gegen jedweden Gegner behelfen. Gegen Ulrich selbst und die Seinen auf der Burg darf Mainz von der Burg aus nicht vorgehen. Forderungen (ansprache) huttenscher Anteilseigner auf der Burg sollen gütlich in einem erzbischöflichen Hof in Mainz (Mencze) verhandelt werden. Kann Ulrich  eine rechtliche Zusage binnen eines Vierteljahres nicht durchsetzten, darf sich Ulrich der Burg bedienen, um seine Forderung durchzusetzen. Die Öffnungszusage gegenüber Mainz darf dies nicht beeinträchtigen. Alle später nachfolgenden Mitglieder der Familie Hutten dürfen erst auf Steckelberg wohnen, wenn sie diese Öffnungsvereinbarung bestätigt haben.

Ulrich gelobt auf seinen Eid, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten.

Des zu urkunde etc. [b]

 

 

 

Quellenkommentar:

[a] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.
[b] Der undatierte Eintrag steht zwischen anderen Einträgen aus dem Jahr 1388.

 

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 192v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3084 (Zugriff am 28.03.2024)