Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 191v [01]

Datierung: 13. Dezember 1388

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt.

Vollregest:

L(ite)ra data mag(ist)tri opidanor(um) etc(on)sulibis Franckefurden(sibus) sup(ra) M flor(enos) stat Franckfurtschuld(en)[a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und sein Stift, dass er Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt (Franckefurd) 1.000 Goldgulden, Frankfurter Währung, schuldet, die diese ihm zuvor bar zum Nutzen des Erzstiftes geliehen haben.

Das Geld will er in zwei Raten in Frankfurt zurückzahlen, 500 Gulden am kommenden Martinstag [11. November], die restlichen 500 Gulden ebenfalls an Martini, aber ein Jahr später.

Zur Sicherheit setzt er als Sachwalden seine »ehrbaren und lieben Getreuen«, seinen Siegler in Mainz (Mencze) Ospertus, die beiden Zollschreiber Gerlach zu Lahnstein (Lanstein) und Heinrich zu Ehrenfels (Erenfels) sowie Rudolf den Beseher in Gernsheim. Schafft es Mainz nicht, die fällige Rate spätestens 14 Tage nach dem vereinbarten Termin zu bezahlen, können die Frankfurter das Stift Mainz mahnen und das Geld auf Kosten des Mainzer Stiftes bei Christen oder Juden leihen. Das Stift Mainz muss die Rate samt den Kosten dann binnen eines Monats nach der Mahnung bezahlen. Geschieht dies nicht, müssen sich die Sachwalden nach entsprechender Aufforderung nach Frankfurt in eine vom Stadtrat angewiesene öffentliche Herberge begeben und dort so lange verharren, bis die Zahlung erfolgt ist. Stirbt ein Sachwalde muss der Erzbischof binnen 14 Tagen einen gleichwertigen Sachwalden stellen. Scheidet ein Sachwalde aus seinem Amt, rückt sein Amtsnachfolger binnen 14 Tagen als Sachwalde nach.

Der Erzbischof sichert zu, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen unternehmen zu lassen. Die Sachwalden bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und versprechen, gute Sachwalden zu sein. Sie kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs Adolf zu hängen.

- Datum ...1388 ... ipso die beate Lucie virginis.

Quellenkommentar:

[a] Ein Teil der Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 191v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3083 (Zugriff am 16.04.2024)