Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 142

Datierung: 16. August 1387

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Sifrid von Lindau, seinem Viztum im Rheingau. 

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] bekennt, dass Sifrid von Lindau (Lindauew) sein Viztum im Rheingau (Ringauwe), sein "lieber Getreuer" ihm 1.000 Gulden geliehen hatte. Mit diesem Geld ist das Viztumamt von dem Ritter Frank (Francken) von Kronberg (Kronenberg) und seiner Mutter Gertrude gelöst worden. Über die 1.000 Gulden verspricht der Erzbischof, dem Sifrid binnen eines Monats ein Notel, versehen mit den Siegeln des erzbischöflichen "lieben Heimlichen" Claes vom Steine, Domherr des Stifts und Kämmerer, dem der Stadt Mainz und dem Sigfrids, auszustellen oder aber die 1.000 Gulden zurückzuzahlen. Dafür hat der Erzbischof dem Sigfrid drei Geiseln gesetzt, nämlich Claes vom Steine, Hermann Rost, Custos zu St. Peter außerhalb Mainz, sowie Wigand von Assenheim (Assinheim), den erzbischöflichen Rentmeister. Sollte die Urkunde nicht termingerecht gefertigt werden und das Geld noch ausstehen, muss sich der Erzbischof auf Mahnung so lange persönlich zusammen mit den drei Geiseln nach Frankfurt (Franckefurd) in Geiselschaft begeben.

Der Erzbischof sagt den Geiseln zu, sie aus der Geiselschaft zu befreien und dabei schadlos zu halten. Die Geiseln bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen.

- Datum Eltvil feria sexta proxima post festum Assumptionis beate Marie Virginis gloriose ... 1387.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 142, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3062 (Zugriff am 20.04.2024)