Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 142v [02]

Datierung: 24. Dezember 1387

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gibt seine Zustimmung dazu, dass der Edelherr Reinhard, Herr zu Westerburg, den Juden Moyse und Reynette, Bürgern zu Koblenz, seine Einnahmen aus dem Zoll zu Oberlahnstein versetzt.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] anerkennt die fleißgen Dienste, die der Edelherr, sein "lieber Schwager", Reinhard (Reynhard), Herr zu Westerburg ihm geleistet hat und künftig leisten soll. Er gibt deshalb seine Zustimmung zu einer Versetzung, die Reinhard den Juden Moyse und Reynette [Bonenfant], Bürgern zu Koblenz (Cobelentze, Confluentes) hat zukommen lassen. Dies bezieht sich auf einen seiner Turnosen, die er auf dem Zoll zu Oberlahnstein (Oberlanstein) von jedem Fuder Wein und von anderen Zollgütern besitzt. Dieser Turnose steht den beiden Juden so lange ausschließlich zu, bis sie 534 Gulden daraus entnommen haben. Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber Gerlach an, den beiden Juden das eingehend Geld so lange auszuzahlen, bis die Schuld getilgt ist.

- Datum Asschaffenburg in vigilia nativitatis Christi ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 142v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3050 (Zugriff am 20.04.2024)