Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 143v [02]

Datierung: 27. Dezember 1387

Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Burghard der Ältere, Burghard der Jüngere, Bertold und Volmar von Mansperg bestätigen, dass sie sich mit Erzbischof Adolf von Mainz über ihre Schadenersatzforderungen geeinigt haben.

Vollregest:

Die Brüder Burghard der Ältere, Burghard der Jüngere, Bertold und Volmar von Mansperg bestätigen, dass sie sich mit [Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] über alle Forderungen [Schulden, Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, verlorene Hengste und Pferde] geeinigt haben, die ihr Vater und ihr verstorbener Bruder Konrad (Conrad) von Mansperg im Dienst für das Stift Mainz bis auf den heutigen Tag stellen können. Der Erzbischof will ihnen dafür laut der diesbezüglich ausgestellten Urkunde kommende Pfingsten 130 Gulden bezahlen. Damit sind alle ihre Forderungen vollständig abgegolten. Burghard der Ältere kündigt sein Siegel an. Sie haben den Mainzer Domherrn Albrecht Hovard und den Ritter Dietrich (Dyderich) Rüdt (Rudden) gebeten, ihre Siegel zu höherer Sicherheit danebenzuhängen, was diese zusagen.

- Datum ... 1387 in die sancti Johannis apostoli et ewangeliste.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 143v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3048 (Zugriff am 25.04.2024)