Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 145 [01]

Datierung: 27. Dezember 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Friedrich und dessen Bruder Frowin von Hutten bekennen, Erzbischof Adolf von Mainz und dem Stift Mainz die Burgen Stolzenberg, Soden und Salmünster geöffnet zu haben. 

Vollregest:

Ritter Friederich und dessen Bruder Frowin von Hutten (Hotten) bekennen, aus tiefer Verbundenheit zu [Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] und dem Stift Mainz, die Burgen (sloßer) Stolzenberg (Stoltzinberg), Soden und Salmünster geöffnet zu haben. Adolf, seine Amtsnachfolder und das Stift mit seinen Amtleuten können sich in die Burgen hinein und daraus zu allen Notwendigkeiten gegen jedweden Gegner behelfen. Ausgenommen von solchen Aktionen sind das Stift Fulda, sie selbst und ihre Burgmannen auf der Burg. Deshalb und aus besonderer Gnade macht Adolf sie und ihre Erben zu seinen Dienern. Werden sie mit Leuten des Mainzer Stiftes in eine unrechte Fehde verwickelt, können sie sich aus ihren Burgen gegen das Unrecht behelfen. Dies ändert aber nichts an dem Offenhausstatus der Burgen. Mainz darf von den Burgen aus kein Schaden entstehen. Zur Bekräftigung des Vorstehenden kündigen die beiden Herren an, ihre Siegel an diese Urkunde zu hängen.

Datum ... 1378 in die beati Johannis apostoli et ewangeliste.           

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 145 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3045 (Zugriff am 20.04.2024)