Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 162v

Datierung: 24. März 1388

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johann Herr zu Lichtenberg bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz sein Einverständnis dafür gegeben hat, dass er, Johann, die halbe Stadt Brumath samt Zubehör, Mainzer Lehen, verpfändet hat.

Vollregest:

Johann Herr zu Lichtenberg bekennt, dass [Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer], sein "lieber gnädiger Herr" mit Wissen des Domdekans Ebberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels, sein Einverständnis dafür gegeben hat, dass er, Johann, die halbe Stadt (stad) Brumath (Brumad) samt Zubehör, Mainzer Lehen, für 1.500 Mark lötiges Silber verpfändet hat. Darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden. Der Lichtenberg bleibt gleichwohl mit Schloss (sloß) Brumath Lehensmann des Erzbishofs und seines Stiftes. Er trägt das Lehen mit "truwen, dinsten und eiden" wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit ist.

Zur Sicherheit übergibt der Edelherr dem Erzbischof seine Pfandschaft Neuweiler (Nuwiler), die er für die genannte Summe als mainzisches Mannlehen trägt. Sollte Neuweiler gelöst werden, wird Herr Johann das Geld zur Lösung von Brumath verwenden. Ersatzweise kann das Geld auch - in Abstimmung mit Mainz - für Güterkäufe im Stift Straßburg verwendet werden, die dann als mainzische Lehen empfangen und zu den gleichen Bedinungen als Mannlehen so lange verdient werden, bis Brumath wieder gelöst ist.

Sollten sich Edelherr Johann und die Seinen nicht an die Absprache halten, können der Mainzer Erzbischof und sein Stift Land, Leute und Burgen des Lichtenbergers so lange in Anspruch nehmen, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind.

Der Lichtenberger kündigt auch im Namen seiner Erben sein Siegel an.

- Datum in vigilia Annunciationis beate Marie virginis ... 1388.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 162v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3031 (Zugriff am 28.03.2024)