Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 118

Datierung: 23. Juli 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz hat das Dorf Gymmesheim mit Gericht und Vogtei sowie sämtlichen Gütern und Einkünften vom Edelherrn Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen sowie dessen Ehefrau Yde gekauft.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] hat zum Nutzen des Mainzer Stiftes und mit Rat seiner "frunde" das Dorf Gymmesheim (Gimesheim) mit Gericht und Vogtei sowie sämtlichen Gütern und Einkünften vom Edelherrn Konrad (Conrad) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Rypelskirchen), seinen "lieben Getreuen", sowie dessen Ehefrau Yde bzw. deren Erben und Nachkommen gekauft. Das Kaufgeld ist bereits bezahlt, der Kaufakt demzufolge vollzogen. Mainz kann Gymmensheim die kommenden 18 Jahre ungehindert als Eigengut gebrauchen. Danach fällt das gesamte Gut, nichts davon darf versetzt oder verpfändet sein, an die Edelleute zurück. Schultheiß, Schöffen und Gemeinde Gymmesheim bestätigen diese Abmachung und sind nach den 18 Jahren aller Verpflichtungen gegenüber Erzbischof und Stift ledig.

- Datum Germesheim in crastino beate Marie Magdalene ... 1388.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 118, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3016 (Zugriff am 25.04.2024)