Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

339 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 189.

StA Wü, MIB 11 fol. 135v

Datierung: 9. September 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz belehnt den Ritter Fritze von Wangenheim mit einem Mannlehen in Form einer Geldzahlung aus dem Erfurter Vorwerk.

Vollregest:

Erzbischof [Adolf von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein »lieber Getreuer« Fritze von Wangenheim (Wangheim) ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade verschreibt er ihm und seinen rechten Lehenserben kraft dieser Urkunde ein Mannlehen, nämlich 10 Schock Groschen, Meißener Währung, je 60 Groschen für einen Schock (zehen geschock Missener große mit namen ye sechtzig große fur eyn geschog).

Diese 10 Schock Geld soll der Provisor zu Erfurt (Erffurte) jedes Jahr am Walpurgistag [1.5.] von den Einkünften des dortigen Vorwerks ausbezahlen. Für das Mannlehen sind Fritze und seine Erben Mannen des Mainzer Stiftes. Sie sollen das Burglehen mit eyden, truwen und dinsten verdienen wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz wird sie wie andere Stiftsmannen schützen und schirmen.

Mainz kann das Mannlehen jederzeit mit 100 Schock Geld ablösen. Fritze und die Seinen müssen nach der Lösung für 100 Schock Geld freies Eigenut, das in der Nähe anderer erzstiftischer Besitzungen liegen soll, auflassen und von Mainz als Mannlehen zu den beschriebenen Bedingungen zurückempfangen.

- Datum in campo prope Furschutze feria secunda post diem Nativitatis beate Marie virginis ... 1387.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 135v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2825 (Zugriff am 25.04.2024)