Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 136 [02]
Datierung: 9. September 1387
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Fritze von Wangenheim trägt seine Hälfte des Schlosses Wangenheim und seinen Anteil am Dorf Wangenheim Erzbischof Adolf von Mainz zu Mannlehen auf.
Vollregest:
Fritze von Wangenheim bekennt, dass er seinen Teil, nämlich die Hälfte, des Schlosses Wangenheim (Wangheim) zusammen mit seinem Anteil am Dorf Wangenheim samt zugehörigen Herrschaften, Gerichten und Äckern aus freien Stücken kraft dieser Urkunde Erzbischof Adolf I. von Mainz, seinem »lieben gnädigen Herrn« aufgelassen und vom Erzbischof als rechtes Mannlehen zurückerhalten hat. Er will das Mannlehen gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit mit globden, eyden, truwen und dinsten verdienen.
- Datum [in campis prope Furschuze, feria secunda post diem nativitatis Beate Marie virginis] 1387.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Wangenheim: Fritz von (Aussteller)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Empfänger)
Ortsindex
- Wangenheim : Burg (Nennung)
- Wangenheim : Ort (Nennung)
- Vorschütz : Ort (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Wangenheim : Herren von/aus (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 136 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2823 (Zugriff am 25.04.2024)