Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 146v [02]

Datierung: 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz erlaubt Endres von Riedern sein Viertel der Burg Riedern an Creiß von Bürgstadt zu verpfänden.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] erkennt die fleißige Bitte und Notlage seines "lieben Getreuen" Endres (Andres) von Riedern (Rydern, Ridern) und erlaubt ihm, seinen Teil, nämlich ein Viertel der Burg (sloßes) Riedern, das Lehen des Mainzer Stiftes ist, an den erzbischöflichen "lieben Getreuen" Creiß von Bürgstadt (Burgesstat), Schwager des Endres, für 1.300 Gulden zu verpfänden. Dies geschieht auch mit dem Einverständnis der anderen Ganerben auf Riedern.
- Datum Asschaffenburg ipso die sancti Thome canthuariensis ... 1388.[a]

Quellenkommentar:

[a] Der Eintrag steht in einer Reihe von Mitteilungen zum 29. Dezember.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 146v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2593 (Zugriff am 28.03.2024)